ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

NOTATION

Es wird davon ausgegangen, dass der Verweis auf den „Verkäufer“ Whites Material Handling Limited und „Käufer“ jede Person, Firma oder Firma bezeichnet, mit der der Verkäufer direkt oder indirekt einen Vertrag abschließt. „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu erbringen sind. „Waren“ bezeichnet jedes Produkt, das vom Verkäufer hergestellt oder geliefert wird.

ANWENDUNG

Diese Verkaufsbedingungen haben Vorrang vor allen Bedingungen, die der Käufer in der Annahme (unabhängig davon, ob sie als Bestellung oder anderweitig bezeichnet werden) oder in früheren Verhandlungen festgelegt, aufgenommen oder auf die er sich bezieht, und wenn die Bestellung eines Käufers Bedingungen enthält oder diesen unterliegt, die von diesen Verkaufsbedingungen abweichen, haben diese Verkaufsbedingungen Vorrang.

ZAHLUNG

NETTO-MONATSKONTO. Die Zahlung ist bis zum Ende des Monats fällig, der auf den Monat der Lieferung folgt, und für die Zahlung ist die Frist von entscheidender Bedeutung. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, es sei denn, es wurden zuvor besondere Bedingungen vereinbart, werden bis zur Begleichung der Rechnung keine weiteren Waren versandt und keine Dienstleistungen erbracht. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von weiteren 30 Tagen erfolgt, wird jeder nachfolgende Vertrag über Waren und/oder Dienstleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auf der Grundlage abgeschlossen, dass die vollständige Zahlung in Pfund Sterling erfolgen muss, bevor die Waren versandt und/oder die Dienstleistungen erbracht werden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Zölle, Abgaben, Transport und Versicherung, die zu Lasten des Käufers gehen.

Alle Zahlungen sind in Pfund Sterling zu leisten und sind ohne jeden Abzug oder Gegenforderung ohne Abzug oder Gegenforderung zu zahlen.

Der Verkäufer ist auch berechtigt, alle seine angemessenen Rechtsverfolgungskosten zurückzufordern, die ihm durch die Nichtzahlung des Preises durch den Käufer bei Fälligkeit entstanden sind.

EXPORTIEREN

Diese Bedingung gilt, wenn Waren zur Ausfuhr aus dem Vereinigten Königreich geliefert werden.

Sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung des Käufers durch den Verkäufer angegeben, gelten die Preise ab Werk Incoterms 1990 und beinhalten nicht Transport, Fracht, Versicherung, Verladung und die Erstellung aller Exportdokumente, die nach Wahl des Verkäufers auf schriftliche Anfrage des Käufers zur Verfügung gestellt werden, und alle zusätzlichen Kosten für solche Dienstleistungen gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die die Einfuhr der Waren in ein Land regeln, und sicherzustellen, dass die Waren allen Gesetzen, Vorschriften und Lizenzanforderungen jedes Landes entsprechen, in das sie exportiert werden. Der Käufer stellt den Verkäufer von den Folgen eines Verstoßes gegen diese Gesetze, Vorschriften und Lizenzanforderungen frei.

§ 32 Abs. 3 des Sale of Goods Act 1979 findet keine Anwendung, wenn die Waren an einen Spediteur oder einen Hafen des Vereinigten Königreichs zur Ausfuhr an den Käufer übergeben werden. Dieser Spediteur oder Hafen wird für die Zwecke der Abschnitte 44, 45 und 46 des Sale of Goods Act 1979 als Vertreter des Verkäufers behandelt.

Das einheitliche Gesetz über den internationalen Verkauf findet keine Anwendung.

GARANTIE – ALLE PRODUKTE MIT AUSNAHME VON JB-KUPPLUNGEN UND SWIFTHITCH

Wenn innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum der ersten Verwendung der Waren oder achtzehn Monaten ab dem Datum der Lieferung der Waren an den Käufer, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, ein Mangel an der Ware auftritt, der auf fehlerhaftes Material oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen ist, wird der Verkäufer diese Mängel nach seiner Wahl entweder durch kostenlosen Ersatz oder Reparatur der Waren beheben, VORAUSGESETZT, dass alle Einzelheiten dieses Mangels vorliegen, gegebenenfalls einschließlich fotografischer Beweise, werden dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach dem ersten Auftreten des Mangels schriftlich mitgeteilt und bestätigt.

GARANTIE – JB-KUPPLUNGEN UND SWIFTHITCH

Wenn innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Installation oder Lieferung der Kupplung ein Mangel an der Kupplung auftritt, der auf fehlerhaftes Material oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen ist, wird der Verkäufer diese Mängel nach seiner Wahl entweder durch kostenlosen Austausch oder Reparatur der defekten Teile beheben, VORAUSGESETZT, dass vollständige Einzelheiten zu diesem Mangel, gegebenenfalls einschließlich fotografischer Beweise, werden dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach dem ersten Auftreten des Mangels schriftlich mitgeteilt und bestätigt.

Wenn in einem Zeitraum von sechs Monaten bis zwölf Monaten ab dem Datum, an dem die Kupplung zum ersten Mal verwendet wurde, ein Mangel auftritt, der auf fehlerhaftes Material oder schlechte Verarbeitung zurückzuführen ist, ersetzt der Verkäufer die defekten Teile kostenlos, übernimmt jedoch nicht die Arbeitskosten, die mit dem Ausbau und/oder der Neumontage der defekten Teile verbunden sind, VORAUSGESETZT, dass vollständige Einzelheiten zu diesem Mangel, gegebenenfalls einschließlich fotografischer Beweise, werden dem Verkäufer innerhalb von sieben Tagen nach dem ersten Auftreten des Mangels schriftlich mitgeteilt und bestätigt.

GARANTIE – ALLE PRODUKTE

Der Käufer hat die mangelhaften Waren entweder an den Verkäufer zurückzusenden (was auf Kosten des Verkäufers erfolgt, wenn sich herausstellt, dass die Waren defekt sind, und andernfalls auf Kosten des Käufers) oder die Waren dem Verkäufer zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, bevor eine Reparatur oder ein Ersatz durchgeführt werden kann.

Nach ordnungsgemäßer Anzeige des Mangels kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen eine Vollmacht unterzeichnen, die es dem Käufer ermöglicht, die Reparatur oder den Ersatz der Ware zu veranlassen. Der Verkäufer haftet für die Kosten der Reparatur und des Ersatzes des Käufers, soweit diese Kosten vom Verkäufer vor Beginn der Arbeiten vereinbart wurden. Der Verkäufer haftet nicht für Reise- und/oder Übernachtungskosten, die während der Reparatur der Ware entstehen können

Sobald die Genehmigung erteilt und die Höhe der Kosten des Käufers vereinbart wurde, stellt der Verkäufer dem Käufer eine Gutschrift über die ursprüngliche Verkaufsrechnung aus, um die vereinbarten Reparatur- oder Ersatzkosten zu decken. Der Verkäufer übernimmt keine Kosten für Reparatur oder Ersatz, die nicht zuvor von ihm vereinbart wurden.

ABER diese Garantie gilt nicht für Folgendes:

  1. (i) Alle bodengreifenden Teile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zähne, Schneidkanten, Seitenschneider und Zinken;
  2. (ii) Mängel, die auf normale Abnutzung, Missbrauch oder Nichtdurchführung des vom Verkäufer empfohlenen Wartungsverfahrens oder angemessener Wartungsverfahren zurückzuführen sind;
  3. (iii) Mängel an Waren, die auf Reparaturen oder Wartungen zurückzuführen sind, die von einer nicht zuvor vom Verkäufer genehmigten Person durchgeführt wurden, oder auf Reparatur- oder Wartungsarbeiten, die nicht vom Verkäufer genehmigt wurden; oder
  4. (iv) Mängel, die dem Verkäufer nicht gemäß den in diesen Verkaufsbedingungen festgelegten Bedingungen mitgeteilt werden.

Mängel, die auf einen Ausfall von hydraulischen und/oder elektrischen Systemen (die zum Antrieb der Ware verwendet werden) zurückzuführen sind, die vom Käufer falsch installiert wurden.

MÄNGEL

Es wird davon ausgegangen, dass die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen in jeder Hinsicht vertragsgemäß sind, es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Lieferdatum etwas anderes mit. Reklamationen werden vom Verkäufer nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Originalzustand befindet und nicht be- oder verarbeitet wurde.

Wenn der Käufer zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers nachweist, dass eine Verletzung der Garantie vorliegt oder die Waren und/oder Dienstleistungen nicht vertragsgemäß sind, beschränkt sich der einzige Rechtsbehelf des Käufers (nach Wahl des Verkäufers) auf den Ersatz der Waren oder eine Rückerstattung des Kaufpreises in jedem Fall (außer bei Nichterhalt) gegen Rückgabe der Waren. Vertragsgemäß gelieferte Waren dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers und zu den von ihm für angemessen erachteten Bedingungen nicht zurückgegeben werden.

Die eigenen Materialien des Käufers werden vertragsgemäß verarbeitet oder behandelt, aber der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Kosten des Ersatzes der Materialien im Falle eines Fehlers.

HAFTUNG

Nichts in diesen Bedingungen berührt die gesetzlichen Rechte eines Käufers, wenn die Waren oder Dienstleistungen an eine Person verkauft werden, die als Verbraucher handelt (wie im Gesetz über missbräuchliche Vertragsbedingungen von 1977 definiert). Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung aus, die auf seine Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sofern dies durch ein Gesetz des Vereinigten Königreichs verboten ist.

Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, sind alle Bedingungen, Zusicherungen und Gewährleistungen (ob ausdrücklich oder stillschweigend) im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Vorbehaltlich anderer Haftungsbeschränkungen oder -ausschlüsse in diesen Bedingungen ist die maximale Gesamthaftung des Verkäufers, seiner Mitarbeiter und Vertreter für Vertragsverletzungen oder anderweitig im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich der Verletzung gesetzlicher Pflichten und unerlaubter Handlungen oder Unterlassungen, einschließlich Fahrlässigkeit), soweit gesetzlich zulässig, auf den an den Verkäufer im Rahmen des Vertrags gezahlten Preis beschränkt.

Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Firmenwert oder für besondere, indirekte, wirtschaftliche oder Folgeschäden.

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Die Frist für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen ist nicht wesentlich für den Vertrag.

EIGENTUMSVORBEHALT – „EIGENTUM AN WAREN“

(a) Das Risiko für die Waren geht sofort mit der Lieferung an den Käufer auf den Käufer über. Die Lieferung erfolgt, wenn die Ware das Werk des Verkäufers verlässt.

(b) Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn alle vom Käufer geschuldeten oder dem Verkäufer geschuldeten Beträge bezahlt wurden. Solange die Waren Eigentum des Verkäufers sind, muss der Käufer sie sicher, versichert und getrennt und identifizierbar von allen Waren in seinem Besitz aufbewahren, und der Verkäufer kann (zusätzlich zu allen anderen Rechten, die er hat) alle Grundstücke oder Gebäude, in denen sich die Waren befinden, betreten und die Waren wieder in Besitz nehmen und verkaufen.

AUFTRÄGE

Alle Bestellungen, die diesen Bedingungen unterliegen, sind für den Verkäufer erst dann bindend, wenn sie vom Verkäufer angenommen wurden.

RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Jeder Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegt englischem Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Der Verkäufer und der Käufer unterwerfen sich jeweils der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte